0201 - 53 32 94

Vorvertrag

Wie es funktioniert:

1. Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorge-Vertrag ab. Dieser Vertrag sollte auch den Kauf des Grabmales und die langfristige Grabpflege beinhalten. Gleichzeitig schließen Sie über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung einen Treuhandvertrag ab.

2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe, wird Ihr Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung wird mit Verwaltungskosten nicht belastet, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto= netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich, über uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand sowohl auf Ihre Anforderung wie auch einmal jährlich über uns Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

3. Im Todesfall zahlt die Treuhand das Vermögen einschließlich der angesparten Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorge-Auftrages aus.

4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist immer nur kündbar, wenn Sie verziehen. Die Auszahlung erfolgt auch hier immer über uns.

Bank-/Sparkassen-Ausfallbürgschaft

Ihre Treuhandeinlage ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften Bank/Sparkasse abgesichert. Hierüber erhalten Sie eine Bestätigung.

Mustervertrag (PDF)

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge Treuhandvertrages:

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung.
  • Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage über den Unternehmensbestand des Bestatters hinaus
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen.
  • Sichergestellte finanzielle Entlastung der Angehörigen
© Bestattungshaus Bleines-Wellhardt