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Erbschaft

Erbrecht-Ratgeber

In Deutschland wurden noch nie zuvor so große Vermögenswerte durch Erbschaften übertragen wie in den letzten Jahren. Schätzungsweise acht Millionen Haushalte reichen im laufenden Jahrzehnt ihr Vermögen von insgesamt zwei Billionen Euro weiter.

Das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB) regelt u.a. die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Wird kein Testament und kein Erbvertrag errichtet, so greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche oder juristische Personen beschränkt. Wenn keine Verwandten gefunden werden so erbt der Staat. Dieser erbt auch dann, wenn die Erbschaft vom letztmöglichen Erben ausgeschlagen wurde.

Weiter finden Sie Informationen zur
Vorsorgevollmacht und
Patientenverfuegung,
beides Instrumente, um wichtige persönliche Dinge vor dem eigenen Ableben zu regeln.

  • Annahme der Erbschaft
  • Auflage des Erblasser
  • Auskunftsanspruch des Erben
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Berliner Testament
  • Erbunwürdigkeit
  • Enterbung
  • Erbverzichtsvertrag
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschein
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Haftung des bzw. der Erben
  • Herausgabeanspruch des Erben
  • Pflichtteil
  • Testament
  • Testamentbeispiele
  • Vermächtnis

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