Ein für den bzw. die Erben ganz wesentlicher Punkt, ist die Frage nach ihrer Haftung im Falles des Antritts der Erbschaft. Für welche Verbindlichkeiten des Erblassers muss er einstehen, welche Möglichkeiten gibt es um Klarheit über entsprechende Verpflichtungen zu bekommen und wie können Ansprüche beschränkt werden?
Haftung Erbe / Erben - Welche Erblasser-Schulden sind auszugleichen?1. Die Haftung des Erben / der Erben bezieht sich zunächst auf die allgemeinen Schulden des Erblassers. Das sind z.B.
- Mietschulden
- Steuerschulden
- langfristige Bankschulden
- rückständige Versicherungsprämien
- Verbindlichkeiten auf dem Girokonto
- Verbindlichkeiten aus Verträgen
2. Hinzu kommen die Schulden, die anlässlich des Erbfalls entstehen (sog. Erbfallschulden). Das sind
- Pflichtteilsansprüche,
- Restpflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche,
- Vermächtnisse,
- Auflagen,
- Dreißigster,
- Voraus,
- Ausbildungsansprüche der Stiefkinder,
- der Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter,
- die Kosten für die Beerdigung, gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, den Nachlasspfleger, den Nachlassverwalter, die Testamentseröffnung,
- Gebühren und die Erbschaftssteuer.
3. Zum Schluss sind die sog. Nachlasserbenschulden zu nennen: Macht der Erbe Rechtsgeschäfte, die dem Nachlass zugute kommen und ordnungsgemäße Abwicklungstätigkeiten darstellen, richten sich die daraus entstehenden Verbindlichkeiten auch gegen den Nachlass. Zu nennen sind hier z.B. die Kosten für die Schließung eines Betriebes oder Instandhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden Hauses.
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