Bestattungsarten
Erdbestattungen
Einzelgrab
- Reihengrab
- anonymes Reihengrab
- Einzelwahlgrab
- mehrstelliges Wahlgrab
Die Feuerbestattung gewinnt in unserem Kulturkreis zunehmend an Bedeutung. Bis heute ist sie in
vielen Teilen der Erde üblich und spätestens seit ihrer rechtlichen Gleichstellung mit
der Erdbestattung und der Anerkennung durch die Kirchen entscheiden sich immer mehr Menschen für
die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung wird die/der Verstorbene im Sarg eingeäschert
(verbrannt). Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht
hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor,
so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art
der Bestattung.
Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung in einer Trauerhalle oder in der
Friedhofskapelle statt. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt (im engeren Familienkreis)
beigesetzt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, zur Urnenbeisetzung eine Trauerfeier
durchzuführen, bzw. ganz auf eine Trauerfeier zu verzichten.
- Urnenreihengrab
- Urnenwahlgrab
- Urnenwiesengrab
- Urnenwiesendoppelgrab
- anonymes Urnengrab
- Kolumbarium (oberirdische Grabkammer)
Urnen-See-Bestattung

